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Arbeit
in Europa!

Personalvermittlung

Richtigen Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle zu finden kann eine schwierige und zeitraubende Aufgabe sein. Als ein zertifizierter Arbeitsvermittler können wir Ihnen dabei helfen. Wir vermitteln Arbeitnehmer aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Länder.

Am ersten Mai 2011 sind alle Beschränkungen im Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt nach dem EU-Beitritt der neuen Ländern endgültig vorbei. Die Arbeitnehmer aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Länder (Bulgarien, Rumänien ab 01.01.2012) können in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis beschäftift werden.

Beauftragung einer Personalagentur bringt Ihnen folgende Vorteile:

Was spricht für unsere Firma?
Unsere Firma wird von Leuten geleitet, die sich ununterbrochen seit Jahren mit Leistungserbringung für Kunden in Deutschland beschäftigen. Auch unsere Lage in Zgorzelec/Görlitz hat Bedeutung. Gleichwohl München, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg sind von unserem Firmensitz nur 1/2 Tag Autofahrt entfernt.


Wie verläuft die Zusammenarbeit mit uns?
1. Sie melden uns offene Stellen
2. Wir suchen geeignete Bewerber und stellen Ihnen diese vor.
3. Sie wählen entsprechende Bewerber anhand von Bewerbungsunterlagen und/oder anderen Kriterien aus.
4. Wir koordinieren die Ausreise der zubeschäftigenden Person nach Deutschland und stehen dabei Ihnen und dem Bewerber hilfsbereit zur Verfügung.
5. Sie stellen den Bewerber ein.
6. Unser Vermittlungshonorar richtet sich nach Höhe der Arbeitsvergütung des von uns vermittelten Arbeitnehmers.

Wenn Sie Interesse für unser Angebot haben melden Sie bitte Ihren Personalbedarf über unseren KONTAKTFORMULAR oder schicken Sie eine Stellenanmeldung an uns per Mail info@expateam.com oder Fax +48 75 612-6854

STELLENANMELDUNG - Formular

oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer
+48 75 7719765, +48 75 16034 einfach an:

Ihre Ansprechpartner sind:
Mariola Dzirba - Leiterin der Personalvermittlung
Waldemar Ko¶ciukiewicz - Geschäftsführer




unsere Zertifikate


Wir verfügen über Zertifikate der polnischen Behörden, die uns berechtigen zu:

:: Personalvermittlung ins Ausland
:: Personalvermittlung in Polen
:: Arbeitnehmerüberlassung in Polen

Aktivität in o.g. Geschäftsfeldern ist in Polen anzeigepflichtig.


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Unbedenklichkeitsbescheinigung der polnischen Sozialversicherungsanstalt - ZUS


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Bescheinigungen in deustcher Sprache:

Gewerbeanmeldung in Deutschland
Freistellungsbecheinigung nach §48b EStG
Haftpflichtversicherung